Dokumentation der DRW-Überschreitung
Die Erklärung und Erläuterung des BMU vom 22.1.2020 zum §85 Abs. 1 Satz1 StrSchG ist eine entscheidende Klarstellung für die tägliche Arbeit bei der Überwachung der Dosisdaten der Patienten. Demnach muss nicht in den Aufzeichnungen zu einer einzelnen Untersuchung eine Begründung für die Überschreitung eines DRW vermerkt werden.
Die Erläuterung des BMU können Sie hier herunterladen: BMU Überschreitung diagnostischer Referenzwerte