Änderung der SV-RL und Veröffentlichung einer Einordnungshilfe
Die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) wurde im Juni 2021 geändert. Zu den Neueurungen gehören unter anderem:
- nicht nur die CE-Kennzeichnung, sondern auch die Nummer der benannten Stelle muss sichtbar angebracht und vorhanden sein
- Ergänzung im Prüfpunkt Dosisindikatorwert/Exposureindex
- Mindestmaße des Bildformats für die Mammographie-Früherkennungsuntersuchung wurden angepasst
- Zeitpunkt ab dem Röntgeneinrichtungen aus Tabelle I.1 der Anlage I nur mit der Generatortechnik Multipuls/Konverter in Betrieb genommen werden dürfen, wurde angepasst
- bei BV-Bildempfänger wurde die Anforderung des Nenndurchmessers für Gastrointestinal- inkl. ERCP- und Pneumologie-Untersuchungen angepasst
- für Röntgenaufnahmen mit Panoramaschichtgeräten mit analogem Bildempfänger gibt es jetzt explizite Vorgaben der Empfindlichkeitsklasse
Die neue SV-Richtlinie kann hier heruntergeladen werden: Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL)
Die Einordnungshilfe gibt eine Orientierung für die Tabellen E 5a/5b der Sachverständigen-Richtlinie. Dort werden schlagwortartig Anwendungsbereiche angegeben, die in der Einordnungstabelle ausgeführt werden. Damit soll eine Zuordnung erleichtert werden.
Einordnungshilfe zu Tabellen E. 5a/5b SV-RL (Stand 2021)
Die Einordnungshilfe richtet sich insbesondere an Sachverständige, MPE, Ärzt:innen und Vertreter:innen der zuständigen Behörden und Ärztlichen Stellen.