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Neue Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung

Die Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition (RL Inkorporationsüberwachung) wurde aktualisiert und ersetzt die bisherigen Richtlinien aus den Jahren 2004 und 2007. Die Anpassung erfolgte zur Angleichung an das geltende Strahlenschutzrecht sowie an internationale Empfehlungen und Normen.

Die Richtlinie legt grundlegende Anforderungen an die Inkorporationsüberwachung beruflich exponierter Personen fest, u. a. zu Erfordernis, Art und Häufigkeit der Messungen, Berechnungsverfahren, Qualitätssicherung sowie Anforderungen an behördlich bestimmte Messstellen.

Wesentliche Änderungen umfassen:

  • Vorgaben zu besonderen Grenzwerten für gebärfähige Personen und ungeborene Kinder
  • Aktualisierte Biokinetik- und Dosimetriewerte, Wegfall der Berechnung der Organdosen
  • Neues Verfahren zur Berechnung von Inkorporationsfaktoren
  • Anforderungen für Messungen bei Notfalleinsatzkräften
  • Aktualisierte Anwendungsempfehlungen für die Nuklearmedizin und Aktualisierung hinsichtlich neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren

Die Richtlinie ist von den zuständigen Landesbehörden spätestens ab dem 1. Mai 2026 anzuwenden.

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier: Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung