Zertifizierung als klinische:r Medizinphysiker:in (DGMP)
Ziel: Die Zertifizierung1 bescheinigt die fachliche Befähigung in einem Fachgebiet der Medizinischen Physik und ermöglicht die eigenverantwortliche Tätigkeit.
Voraussetzungen für die Beantragung
- Eingangsqualifikation: Masterabschluss (mind. 300 ECTS) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach oder gleichwertiger Abschluss2,3.
- Berufserfahrung: Mindestens vier Jahre praktische Tätigkeit im beantragten Fachgebiet unter Begleitung einer:s Weiterbildungsermächtigten (Mentor:in).
- Weiterbildung: Nachweis von 250 Leistungspunkten (davon mind. 60 % im beantragten Fachgebiet, Rest aus anderen Bereichen der Medizinphysik).
- Mitgliedschaft: Nachweis der Mitgliedschaft in der DGMP.
Besonderheit: Für die Fachgebiete N6 Strahlentherapie, N7 Nuklearmedizin und N8 Röntgendiagnostik wird zur Vereinfachung die jeweilige MPE-Fachkunde in Verbindung mit einem Masterabschluss als Nachweis der Eingangsqualifikation anerkannt.
Nach Beurteilung der Antragsunterlagen durch die Fachanerkennungskommission findet ein Fachgespräch im beantragten Fachgebiet statt.
Erweiterung um ein neues Fachgebiet: Nach erteilter Zertifizierung besteht die Möglichkeit, dieses, um weitere Fachgebiete zu erweitern. Für die Erweiterung um ein neues Fachgebiet gelten die gleichen Anforderungen wie für die Zertifizierung als klinische:r Medizinphysiker:in, jedoch müssen für die Weiterbildung nur min. 150 Leistungspunkte im zusätzlichen Fachgebiet nachgewiesen werden. Auf dem Themengebiet des neuen Fachgebietes wird ebenfalls ein Fachgespräch durchgeführt.
Die Beantragung erfolgt bei der Fachanerkennungskommission der DGMP. Für die Zertifizierung fallen Gebühren an: Gebührenübersicht
Fachgebiete der Medizinischen Physik
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N6. |
Strahlentherapie |
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N14. |
Physikalische Messtechniken in der Medizin |
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N7. |
Nuklearmedizin |
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N15. |
Medizinische Akustik |
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N8 |
Röntgendiagnostik |
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N16. |
Physiologische Optik und Lichttechnik |
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N9. |
Klinische Audiologie |
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N17. |
Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin |
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N10. |
Klinische Anwendungen von Lasern |
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N18. |
Physikalische Medizin |
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N11. |
Klinisch-medizinische Optik |
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N19 |
Strahlenschutz in der Medizin |
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N12. |
Klinische Anwendung von Ultraschall |
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N20. |
Klinische Medizininformatik |
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N13. |
Klinische Anwendung der Magnetresonanz |
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1: Erfolgt eine Zertifizierung außerhalb der klinischen Tätigkeit, erfolgt die Zertifizierung als Medizinphysiker:in. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Fachanerkennungskommission.
2: Absolvent:innen von Diplom-Studiengängen mit einer Regelstudiendauer von fünf Jahren (10 Semester) werden Absolvent:innen von Master-Studiengängen gleichgestellt. Für Absolvent:innen von Diplom-Studiengängen an einer Fachhochschule wird durch eine Einzelfallprüfung die Eignung durch die Fachanerkennungskommission festgestellt. In strittigen Fällen entscheidet der Vorstand der DGMP.
3: Bei Vorliegen eines Studienabschlusses, für den eine Studiengangzertifizierung der DGMP vorliegt, können Inhalte des Studienganges als Leistungspunkte anerkannt werden. Der genaue Umfang ist auf dem Studiengangzertifikats des entsprechenden Studienganges ausgewiesen.