Sepa-Umstellung 2014
2014 wird das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren durch das europaweit einheitliche SEPA-Verfahren ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die DGMP fällige Beitragszahlungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren (COR1) einziehen. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung nutzen wir weiterhin als SEPA-Lastschriftmandat. Für die Vorankündigungen von Lastschrifteinzügen gilt eine verkürzte Frist von mindestens einem Kalendertag vor Einzug.
Die Beiträge werden unter der Gläubiger-ID: DE77KDS00000020311 im Auftrag der DGMP eingezogen. Als Mandatsreferenznummer verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer.
Dieses Jahr buchen wir Ihren Beitrag noch nicht per SEPA-Verfahren ab, sondern erstmalig am 1. Februar 2015, in der Folge dann jeweils zum 1. Februar eines Jahres. Fällt ein Einzugstermin auf einen Feiertag oder Sonntag, erfolgt der Einzug am darauffolgenden Bankarbeitstag.
Der Mitgliedsbeitrag für 2014 wird - abweichend vom üblichen Einzugstermin - bereits im Januar und damit noch unter Nutzung des bisherigen Lastschriftverfahrens eingezogen. Die bei der Umstellung auf das SEPA-Verfahren zu erwartenden technischen Probleme werden somit vermieden. Für das frühere Einzugsdatum bitten wir um Verständnis. Vielen Dank.