Änderungen im Strahlenschutzrecht ab 2019
Ab 2019 verlangt der Gesetzgeber bereits bei der Anzeige eines neuen CT´s oder einer Interventionsanlage einen Nachweis über Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten (MPE). Hiervon betroffen ist auch jeder Betreiberwechsel.
- Medizinphysik-Experte wird für viele Neuanlagen Pflicht
- Meldepflicht für bedeutsame Vorkommnisse
- Frist für die Anzeige eines Neugerätes auf 4 Wochen verlängert
- Grenzwert für die Linsendosis stark abgesenkt
Hierzu hat die APT eine gute Zusammenfassung geschrieben. Diese können Sie hier lesen:
Änderungen im Strahlenschutzrecht ab 2019
Medizinphysik-Experte wird für viele Neuanlagen Pflicht