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Änderungen im Strahlenschutzrecht ab 2019

Ab 2019 verlangt der Gesetzgeber bereits bei der Anzeige eines neuen CT´s oder einer Interventionsanlage einen Nachweis über Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten (MPE). Hiervon betroffen ist auch jeder Betreiberwechsel.

  • Medizinphysik-Experte wird für viele Neuanlagen Pflicht
  • Meldepflicht für bedeutsame Vorkommnisse
  • Frist für die Anzeige eines Neugerätes auf 4 Wochen verlängert
  • Grenzwert für die Linsendosis stark abgesenkt

Hierzu hat die APT eine gute Zusammenfassung geschrieben. Diese können Sie hier lesen:

Änderungen im Strahlenschutzrecht ab 2019
Medizinphysik-Experte wird für viele Neuanlagen Pflicht