Bedeutsame Vorkommnisse nach Anlage 14 StrlSchV - Jahresbericht 2024
Seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes am 31.12.2018 besteht eine Verpflichtung der Strahlenschutzverantwortlichen zur Meldung bedeutsamer Vorkommnisse an die zuständige Behörde. Diese bewertet die Meldungen und leitet ihre Bewertung in pseudonymisierter Form an das BfS als zentrale Stelle weiter, die diese Informationen gemäß § 111 Abs. 1 StrlSchV systematisch auswertet und regelmäßig in Form eines Jahresberichts veröffentlicht.
Der Jahresbericht 2024 der zentralen Stelle ist nun erschienen und unter folgendem Link abrufbar:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2026021659066
Der Jahresbericht 2024 der zentralen Stelle ist nun erschienen und unter folgendem Link abrufbar:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2026021659066