Bundeskabinett beschließt neues Strahlenschutzgesetz
Am 25.01.2017 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes beschlossen, das noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll und mit dem unter anderem der radiologische Notfallschutz von Bund und Ländern verbessert wird. Sämtliche Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung wurden hier in einem Gesetz zusammenfasst, Regelungen vereinfacht, an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst und die Anwendungsbereiche des Strahlenschutzrechts erweitert. Das Gesetz regelt zudem erstmalig den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 029/17 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit